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Der Ablauf eines Scheidungsmandats

Empathie, wirkliches Zuhören und Vertrauen können nicht digitalisiert werden. Das persönliche Gespräch ist durch nichts zu ersetzen. Den Termin für Ihre persönliche Erstberatung vereinbaren Sie am besten durch einen Anruf in meinem Sekretariat. Das erreichen Sie über unsere Festnetznummer 06421-17100 von Montag bis Donnerstag jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr. Freitags und am Wochenende bleibt die Kanzlei geschlossen.

Die Erstberatung dauert erfahrungsgemäß ca. 1 Stunde, in schwierigen Fällen unter Umständen auch länger.

- Ist das Trennungsjahr bereits abgelaufen?
- Kann und soll die Scheidung gleich beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden?
- Lassen sich die Trennungs- und Scheidungsfolgen gütlich und einverständlich lösen?
- Oder muss auch dafür das Familiengericht eingeschaltet werden?

Der weitere Ablauf richtet sich nach den speziellen Besonderheiten Ihres Falles. Erfahrungsgemäß ist die Verfahrensdauer bei einvernehmlichen Scheidungen eher kurz, bei streitigen Scheidungen eher lang. Ohne Versorgungsausgleich kann die Ehe durchaus in 6-12 Wochen geschieden sein, mit Versorgungsausgleich dauert es in der Regel ein Jahr und länger. Das Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich (d,h. mit Teilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften), kann aber auch deutlich beschleunigt werden, wenn beide Partner schon im Vorfeld des gerichtlichen Scheidungsverfahrens bei der gesetzlichen Rentenversicherung DRV Anträge auf Kontenklärung stellen, dafür ist der Vordruck V0100 zu verwenden, den Sie sich jederzeit als Download von der Webseite www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen können. Sind sich die getrennten Partner bereits über alles einig, kann die Scheidung meist einvernehmlich und kostensparend als Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Soweit dafür noch einzelne Regelungen getroffen werden müssen (z.B. Ausschluss des Versorgungsausgleiches, notwendig nur bei mehr als dreijähriger Ehedauer), arbeiten wir eng mit Notaren zusammen, die dies dann in eine verbindliche, rechtsgültige Form bringen können.

Auch bei streitigen oder hochstreitigen Scheidungen ist es oft die bessere und schnellere Lösung, mit der anderen Seite eine gütliche Lösung zu finden.